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Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine Vertrauensperson, die sich darum kümmert.
Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wer Sie in rechtlichen und finanziellen Belangen vertreten soll.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind.
Der Vortrag informiert darüber, was bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten ist und welche typischen Stolpersteine es gibt.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln wollen.
Di, 03.03.2026, 19:30 – 21:00 Uhr
Ref.: Dipl. Soz. Päd. (FH) Hiltrud Linnenbach
Ort: Pfarrheim Pipinsried, Pfarrstraße, 85250 Altomünster-Pipinsried ![]()
gebührenfrei
Gesundheit und Gedächtnis
Ganzheitliche Gesundheitsbildung, auch für Senioren
