
Wer auf Grund von Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht eine Vertrauensperson, die sich darum kümmert. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wer sie im Notfall vertreten soll. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Der Vortrag informiert darüber, was bei Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht, sowie bei Patientenverfügung zu beachten ist und welche typischen Stolpersteine es gibt. Er richtet sich an Menschen jeden Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen und grundsätzlichenAngelegenheiten eigenverantwortlich regeln wollen.
Diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
Mo, 27.04.2026, 18:00 – 19:30 Uhr
Ref.: Hiltrud Linnenbach, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Betreuungsstelle Landratsamt Dachau
Ort: Pfarrheim St. Ursula Pellheim, Dorfstr. 7, 85221 Dachau
Anmeldung: Kristina Kneidl, Tel.: 0177 7948760
Gesundheit und Gedächtnis
Ganzheitliche Gesundheitsbildung, auch für Senioren
